Den von der Verwaltung vorgelegten und in der Regel über 300 Seiten starke Haushaltsentwurf in eine beschlussfähige Form zu bringen, erfordert alle Jahre wieder intensive Beratungen der Mitglieder des Magistrats, des Haupt- und Finanzausschusses und des Parlaments.
Die Befürchtung, dass ohne das Kürzen freiwilliger Leistungen und die Erhöhung von Gebühren/Steuern - mit den negativen Folgen für die Bürger -
kein ausgeglichener Haushalt zu erreichen ist, macht die Arbeit für die Mandatsträger nicht leichter.
Die Aufgaben der Kommunen – vom Gesetzgeber gefordert – werden von Jahr zu Jahr größer und mit ihnen natürlich der finanzielle Aufwand. Dennoch, bis einschließlich 2020 konnten in Bad Schwalbach ausgeglichene Haushalte beschlossen werden.
Selbstverständlich muss auch Bad Schwalbach dank „Corona“ außergewöhnliche Einnahmenverluste hinnehmen und kompensieren. Ein ausgeglichener Haushalt 2021, eine Mammutaufgabe. Was nicht gewünscht wird ist eine Anhebung der Grundsteuer B. Ein probates, aber auch allerletztes Mittel, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Doch Steuererhöhungen zu einem Zeitpunkt, an dem die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für viele Menschen zu spüren sind, können nicht der Weg sein. Im übrigen ist Bad Schwalbach mit einem Hebesatz von 760 Punkten „Spitzenreiter“ im Rheingau-Taunus-Kreis. Eine weitere Erhöhung wird von SWA & BSB abgelehnt.
Für die Kommunen Hessens hat das Land ab dem Jahr 2020 ein (strukturelles) Neuverschuldungsverbot erlassen. Dem Land selbst gestatten die Regelungen der Artikel 141 und 161 HV bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ausnahmsweise eine Neuverschuldung und Kreditaufnahme. Hessen hat nun mit einfacher Mehrheit für das Land einen Corona-Sonderfonds und eine Aussetzung der Schuldenbremse beschlossen.
Und der Bund? „Corona“ macht dem Finanzminister einen Strich durch die Rechnung, und der „Wumms“ tut ein übriges. Aus ist es erst einmal mit der „Schwarzen Null“. Und über die Höhe der gewaltigen Neuverschuldung könnte man spekulieren.
Auch die Kommunen befinden sich in einer Ausnahmesituation. Soll für sie allein das strukturelle Neuverschuldungsverbot ab 2020 gelten?