Wählergemeinschaft SWA - Unser Bad Schwalbach
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Magistrat
Der Magistrat ist die Spitze der Verwaltung einer Stadt. Er trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht, unterstützt. Der Magistrat von Bad Schwalbach besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, sowie aus neun ehrenamtlichen Stadträten. Den Stadträten können einzelne Aufgabengebiete zugeordnet werden, so zum Beispiel Bau, Bildung, Finanzen, Freizeit, Gesundheit, Kultur, Umwelt oder Verkehr. Mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in wird der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt; ehrenamtliche für die laufende Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nie zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt. In Bad Schwalbach gibt es derzeit keine hauptamtlichen Magistratsmitglieder. Als sogenanntes Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder nehmen an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil, haben hier jedoch kein Stimmrecht.

Stadtverordnetenvorsteherin
In der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl wird aus den Reihen der Stadtverordneten die beziehungsweise der Vorsitzende gewählt. In Bad Schwalbach übt dieses Amt, das nach parlamentarischem Brauch der stärksten Fraktion zusteht, die Stadtverordnete Frau Ulrike Neugebauer (BLF)aus. Sie wurde bei der konstituierenden Sitzung zur Stadtverordnetenvorsteherin - so die Bezeichnung der Vorsitzenden gewählt.

Der Stadtverordnetenvorsteherin obliegen - neben der Sitzungsleitung - die folgenden Aufgaben:

  • Aufstellung und Veröffentlichung der Tagesordnung

  • Fristgemäße Ladung zu den Sitzungen

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung zu Beginn der Sitzungen

  • Sicherstellung eines geschäftsordnungsmäßigen Sitzungsverlaufs

  • Ausübung des Hausrechts

Die Amtsführung der Stadtverordnetenvorsteherin soll neutral erfolgen. Beteiligt sie sich an der politischen Debatte, hat sie für diesen Zeitraum die Sitzungsleitung abzugeben.

Darüber hinaus nimmt die „erste Bürgerin“ der Stadt zahlreiche repräsentative Aufgaben in kommunalen, nationalen und internationalen Bereichen wahr. Sie vertritt die Stadt bei zahlreichen Anlässen. Die Pflege der Beziehungen zu den Partnerstädten und auch die Übernahme von Schirmherrschaften für besondere Veranstaltungen sind als weitere Aufgaben zu nennen.

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