Wählergemeinschaft SWA - Unser Bad Schwalbach
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BPUEV
Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt, Energie und Verkehr (BPUEV)

Der Ausschuss setzt sich gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus 9 Mitgliedern (2 CDU, 2 GRÜNE, 2 SPD, 2 SWA 1 BSB) zusammen.
Er berät und entscheidet unter anderem über Angelegenheiten und Belange aus den Bereichen: Stadtplanung und Stadterneuerung, Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung, Vermessungswesen, Baugenehmigungen, Bauaufsicht, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Wohnraumerhaltung und Wohnraumversorgung, Beteiligung an Wohnungsunternehmen, Telekommunikationsdienste.

Fraktion
Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Diese besteht aus mindestens zwei Stadtverordneten. Fraktionen gehören zu den wichtigsten politischen Schaltstellen des Stadtparlamentes, denn hier wird die parlamentarische Arbeit vorbereitet; nach vorangegangener Diskussion fällt hier die Entscheidung darüber, mit welcher Meinung die Fraktion an die Öffentlichkeit tritt. In den Fraktionssitzungen wird aber auch beraten, wie sich die Fraktion in den Abstimmungen über Vorlagen der anderen Fraktionen und Stadtverordneten verhalten wird. Zudem stellen Fraktion Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen. Ob sich die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger den Mehrheitsbeschlüssen ihrer Fraktion beugen, mag eine Frage politischer Loyalität sein. Einen rechtlich verbindlichen „Fraktionszwang“, der einzelne Stadtverordnete binden könnte, gibt es nicht. Die Fraktionen wählen aus ihren Reihen die Fraktionsvorsitzenden und die Stellvertretung. Aufgabe der Fraktionsvorsitzenden ist, ihre Fraktion nach außen gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten, intern laden sie zu den Fraktionssitzungen ein und leiten sie. Es bleibt jedoch den internen Regelungen einer Fraktion überlassen, welche einzelnen Aufgaben die Vorsitzenden übernehmen sollen. Die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertretung müssen der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung genannt werden.

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