Wählergemeinschaft SWA - Unser Bad Schwalbach
Wählergemeinschaft SWA - Unser Bad Schwalbach

Die Entscheidung - JA oder Nein - ist für uns alle keine leichte Aufgabe. Die notwendigen Konsolidierungen fallen keinem leicht. Wir müssen gemeinsam ohne Tabus über Aufgaben, Standards und Organisationsstrukturen nachdenken, um einen gewissen Standard zu erhalten, der auch zukunftsfähig ist. Die unangenehme Frage, was ist Pflicht und was nicht, was ist wünschenswert, werden wir uns immer öfter stellen müssen. Ob mit oder ohne Rettungsschirm!

 

Grundlage für die Hilfegewährung ist die Bereitschaft der Schutzschirmkommune, die Haushaltswirtschaft so zu führen, dass der Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und danach jahresbezogen dauerhaft ausgeglichen ist.

 

Grundsätzlich sind Ergebnisverbesserungen notwendig, um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können. Ergebnisverbesserungen können durch Steigerungen der Erträge und/oder durch Reduzierung der Aufwendungen erreicht werden.

 

Das ist uns grundsätzlich mit den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen gelungen.

 

Halten wir uns nicht an den abgeschlossenen Vertrag oder verstoßen wir in anderer Form gegen die rechtlichen Grundlagen, müssen wir die Einstellung der Landeshilfen befürchten. Es ist auch denkbar, dass bei Verstößen die Hilfen auch für die Vergangenheit rückgängig gemacht werden.

 

Und da kommen schon die ersten Probleme auf uns zu:

 

1. Einen Grundsatzbeschluss für die Windräder gibt es noch nicht – diese Einnahmen sind aber eingerechnet - in 2015 - ich wage zu bezweifeln, dass wir das hinbekommen bis 2015.

 

2. In 2017 und folgende werden wir die Verluste vom Eigenbetrieb Staatsbad -1,1 Mio. und Stadtwerke / Bauhof ca. 200.000 kompensieren müssen.

 

3. Nach Abwicklung der LGS kommen noch einmal ca. 1,5 Mio. auf uns zu.

 

Wie wir diese Summen zusätzlich konsolidieren sollen erschließt sich mir im Augenblick nicht. Und ich vermute, dem Rest des Parlaments auch nicht wirklich. Wenn doch, bin ich für einen Vorschlag offen. Ich will keine Streichorgie im Sozialen. Spareffekte in diesem Bereich haben verheerende Auswirkungen auf die Kultur des Zusammenlebens. Dessen ungeachtet drohen uns aber exakt dort die Auflagen

 

In Bezug auf die Landesgartenschau müssen zwei Aspekte unterschieden werden.

Erstens handelt es sich bei der Landesgartenschau um eine breit angelegte Infrastrukturentwicklungsmaßnahme für die gesamte Stadt. Die dazu notwendigen Investitionen werden mit Landeszuschüssen gefördert und werden zu einer Steigerung der Attraktivität der Stadt führen, von der wir langfristig profitieren möchten. Teilweise müssen diese Investitionen aber auch durch eine Neuverschuldung finanziert werden. Dazu hat die Stadt Gießen bei der Aufsichtsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erreicht. Die Neuverschuldung zugunsten der Landesgartenschau wird möglich. Die Neuverschuldungen werden zusätzlich gestattet. Wir, Bad Schwalbach , haben diese Ausnahmegenehmigung nicht oder noch nicht!??

 

Lassen wir also die LGS außen vor, da im Hinblick auf die bestehenden Defizite die zu erwartenden Defizite aus der Landesgartenschau relativ gering sind und ins Verhältnis der zu erwartenden Aufwertung gesetzt werden müssen. Ein Verzicht auf die Landesgartenschau würde deshalb nicht als Sparmaßnahme im Sinne einer umfassenden Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Entschuldungsfonds ausreichen.

 

Das Ziel der Haushaltswirtschaft ist, dass der Ressourcenverbrauch einer Rechnungsperiode nicht höher ist, als das Ressourcenaufkommen. Eine derartige Haushaltswirtschaft würde einer generationengerechten Mittelverwendung entsprechen, da nur die Ressourcen für die Aufgabenerstellung eingesetzt werden, die im gleichen Zeitraum erwirtschaftet wurden.

Außerdem sollen sich die Kommunen im Gegenzug zu Konsolidierungsprogrammen verpflichten, die ihnen noch den letzten verbliebenen Rest der kommunalen Selbstverwaltung nehmen würden.

 

Nach meiner Ansicht handelt es sich beim Rettungsschirm um eine Mogelpackung. Wenn den Kommunen durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene ausreichend Finanzmittel überlassen würden, bräuchte es kein Sonderprogramm. Leider ist es aber so, dass viele Städte und Gemeinden ihren gesetzlichen Aufgaben nur noch nachkommen können, indem sie Schulden aufnehmen. Es wäre besser, wenn die Landesregierung überlegen würde, wie sie dieses Problem lösen möchte. Ein erster wichtiger Schritt wäre, den Kommunen wieder das Geld zurückzugeben, das die Landesregierung aus dem Kommunalen Finanzausgleich in die eigene Tasche gesteckt hat.

 

Unabhängig davon wie man den Rettungsschirm bewertet, müssen wir aber zu einer Entscheidung kommen. Denn Konsolidieren müssen wir – ob wir unter den Schirm gehen oder nicht. Diese Entscheidung wurde am 21.01.2013 getroffen. Mit 19 Ja und 14 Nein Stimmen -  Bad Schwalbach geht unter den „Rettungsknirps“

 

Wir können nicht auf 11,7 Millionen Euro verzichten !!!!!!

Das Lockmittel für den Schutzschutzschirm sind die 11,7 Mio.

„Falls es unter dem Schutzschirm zu Vertragsverletzungen kommt, wird zunächst verhandelt und "nachgebessert" - erst bei andauernd aussichtsloser Situation käme die Rückabwicklung. Wäre das eigentlich schlimm? Keineswegs. Wir hätten nur unsere alten Kredite zurück.“ Diesem Zitat von Herrn Hußmann kann ich bedingt zustimmen.

 

Letztendlich wird ein Vertrag unterschrieben, wohlwissend dass wir, wenn wir keine 6 Windräder aufstellen, einen Vertragsbruch begehen, wenn wir keine andere Konsolidierungsmaßnahme einstellen. Bekommen wir keine finanzielle Unterstützung für die Verluste aus dem Eigenbetrieb Staatsbad und den Verlusten aus Stadtwerke/Bauhof, werden spätestens 2017 und folgende 1 Mio. zusätzlich konsolidiert werden müssen. Wenn es uns bis dahin nicht gelingt Mehreinnahmen zu regenerieren, müssen wir zwangsläufig an die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern gehen. Das kann nicht wirklich Parlamentswille sein.

 

Ich hoffe für Bad Schwalbach, für uns Alle, dass all die Spekulationen, man würde Bad Schwalbach als Landesgartenschaustadt schon helfen, sich erfüllen. Warten wir es ab. Ich wünsche es uns Allen! Dennoch habe ich aus den oben genannten Gründen – Verluste aus dem Eigenbetrieb und Stadtwerke/Bauhof – und dem Wissen, den Vertrag aus eigener Kraft nicht einhalten zu können, gegen die Teilnahme am Rettungsschirm gestimmt. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe mit dem Wissen, dass ich die Bedingungen nicht erfülle, ist das in meinen Augen eine falsche Entscheidung. Das ist so, als würde mich der Vermieter vor Vertragsabschluss fragen, ob ich Kinder habe. Ich sage Nein. (Bin aber schon schwanger)



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