Am 8. Dezember entscheiden die Bad Schwalbacher Stadtverordneten, ob der Doppelhaushalt 2015/2016 als genehmigt das Parlament verlassen kann. Genehmigungsfähig ist er in dem vorgelegten Entwurf.
Seit dem Sommer kämpfen sich Magistrat, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und die einzelnen Fraktionen durch den über 298seitigen von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.
Für die Wählergemeinschaft SWA – Unser Bad Schwalbach wurde auf der letzten Fraktionssitzung vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung noch einmal die ganze Zumutung deutlich, die durch die
Vorgaben des Schutzschirms sowie den im Vorfeld nicht einkalkulierbaren Mehrausgaben und Ertragseinbrüchen (Personalkostenerhöhung in nicht erwarteter Höhe, Klinikschließung) entstanden sind. Die
Auflage des Regierungspräsidiums Darmstadt, freiwillige Leistungen zu kürzen, trifft in erster Linie Vereine und Organisationen, deren Mitglieder in ihrer Freizeit ehrenamtlich mit dafür sorgen, dass
in Bad Schwalbach ein kulturelles Leben stattfindet. Diese Kürzungen finden notgedrungen bereits seit Jahren statt und könnten irgendwann bei Null enden. Wenn es eben nichts mehr zu kürzen
gibt. Eine weitere Empfehlung des RP ist die Aufforderung, Gebühren zu erhöhen, um die Vorgaben des Schutzschirms zu erreichen.
Der Frust der Abgeordneten der Wählergemeinschaft, an dieser „Politikgestaltung“ mitwirken zu müssen, steigerte sich in der Fraktionssitzung bei der Debatte um die geplante Erhöhung der Grundsteuer B von 500 Punkten in 2015 auf 690 Punkte in 2016.
Dass ohne diesen Schritt der mühsam erarbeitete Entwurf des Doppelhaushaltes Makulatur würde, will niemand verantworten. Aber die Zustimmung zu diesem Punkt fällt besonders schwer, und manches Fraktionsmitglied wird dabei an seine Grenzen gehen.